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Mit der Erfindung der Buchdruckerkunst durch Johannes Gutenberg im Jahre 1445 waren auch für die Herstellung von Kalendern neue Möglichkeiten gegeben.
Neben umfangreichen astronomischen Werken mit Berechnung aller kommenden Sonnen- und Mondesfinsternisse und neben bürgerlichen Schreibkalendern erschienen nun auch einfache Bauernkalender mit sehr sparsamer Verwendung von Buchstabenlettern - lediglich die Monatsnamen sowie die Namen der durch Figuren und Sinnbilder bezeichneten Heiligen und Feiertage wurden in Druckschrift beigesetzt - zuerst in ähnlicher Form wie die Einblatt-Abzüge von Holzschnitten.
Die Universitätsbibliothek Graz besitzt das Fragment eines im Jahre 1580 gedruckten Nürnberger Bauernkalenders für das Jahr 1581, das die Monatsbilder für den Herbst-, Wein-, Winter- und Christmonat, also September bis Dezember, und jeweils zwei Drittel der zugehörigen Tageszeilen umfaßt.
Die Zeichen und "Mandln" stimmen zum Großteil mit denen der Augsburger und Grazer Bauernkalender überein.
Schließlich haben wir die im sogenannten Sedezformat gedruckten kleinen Kalenderbücheln mit je 32 Seiten, von welchen 24 für die Monatsdarstellungen und der Rest für Titel, Einleitung und Schlußkapitel aufgehen.
Während solche Bauernkalender aus Nürnberg oder Zürich andere Titelbilder (z. B. Aderlaß-Szenen) aufweisen, steht als Druckort für unsere Form des Mandlkalenders die süddeutsche Stadt Augsburg fest.
Das läßt sich von zwei verschiedenen Seiten her beweisen.
Einmal erhielt die augsburgische Drucker- und Verlegerfamilie Labhart kraft des kaiserlichen Privilegs vom 23. September 1689 das ausschließliche Recht für den Vertrieb des Bauernkalenders in den kaiserlichen Erblanden.
Dann tragen die ältesten erhaltenen Exemplare von Kalendern, die in innerösterreichischen Städten gedruckt wurden, noch den ausdrücklichen Vermerk "erstlich gedruckt zu Augsburg".
So stand es auf der "NOVA CRAINSKAPRATICA" für das Jahr 1726, dem 1725 in Laibach gedruckten Neuen Krainer Kalender, dessen Titelseite noch zweisprachig war und der bei "J. G. Mayr, Einer Löbl. Landschaft in Crain Buchdr. und Händler" verlegt war.
Ebenso weist der älteste in Graz gedruckte Mandlkalender, der uns erhalten blieb: "Neuer Bauern-Calender, Auf das Jahr JESU Christi M.DCC.LVII." (1757, er wird in der Steiermärkischen Landesbibliothek aufbewahrt) am unteren Rande der Titelseite die Zeile auf: "Erstlich gedruckt zu Augsburg / jetzo zu Grätz".
Im Jahre 1706 hatte der Grazer Buchbinder und Verleger Franz Jakob Ludwig ein Gesuch um ein Privileg für den Vertrieb des Bauernkalenders eingebracht. Kaiser Joseph I. bewilligte dieses Privileg mit einer Urkunde vom 15. Dezember 1706, die im März 1707 bei der Innerösterreichischen Regierung in Graz kopiert und im April dem Grazer Handwerker ausgehändigt wurde.
Die Abschrift wird im Steiermärkischen Landesarchiv unter der Signatur Iö. Reg., Ea 1707 - IV - 26 verwahrt.
Das Schreiben enthält auch die Strafandrohung für Verletzer dieses Privilegs ("Zehn Mark löthiges goldts"), wobei die Hälfte an die Finanzkammer, die andere Hälfte jedoch an Franz Jakob Ludwig zu zahlen wäre.
Hier nun folgend können Sie die Formulierung im Original nachlesen.
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Wir Joseph Von Gottes gnaden Erwöhlter Römischer Kayßer Zu allen Zeithen Mehrer des Reichs etc. (titulo medio) Entbieten nomine allen und Jeden Unsern nachgesetzten Obrigkeithen Prälaten, Graffen, Freyherrn etc. etc. Insonderheit aber allen und Jeden Buchdruckhern Führern und Bindern, Unsere Gnad und alles guets; und geben Euch gnädigst zu vernehmen, daß Bey Uns Frantz Jacob Ludwig, bürgerlicher Buchbinder zu Grätz Untertänigst angebracht, was massen Bishero die so genante Bauren Calenderl Von unterschidlichen auswerthigen Buchhandlern in Unser Hertzogthumb Steyr eingeführt, und aller orthen zum Verkhauff verlegt worden, dadurch aber dieser obzwar geringe nutzen gedachtem Unserm Erbland in dessen entgangen. Unß dahero allerundertänigst gebetten, Wir geruheten Ihm ein Privilegium (Vermög dessen Er allein in gedachtem Unserm Hertzogthumb Steyr solches Bauren Calenderl zu führen und zu verlegen Befüegt seyn möge) allergnädigst zu ertheillen.
Inmassen Wir nun Jetzangedeutete seine Unterthänigste Bitt aus ein und anderen Uns Bewegenden ursachen in gnaden angesehen, Als haben Wir Ihme das gebettene Privilegium auch gnädigst Bewilliget und ertheillet, thuen das auch Bewilligen und ertheillen Ihme diese Besondere gnad und freyheit wissentlich und wohl Bedacht, in Krafft dieses Brieffs also und dergestalt, daß Er Frantz Jacob Ludwig obbemeltes Bauren Calenderl (jedoch nur im Fall noch niemand anderer Vorhin schon deswegen Befreyet worden) ohne jemandes einred, Irr- oder hinderung in Unserem Hertzogthumb Steyr, und sonst khein andere ohne seinen Consens und Bewilligung druckhen, weder offentlich noch heimblich Verkhauffen, führen oder Verlegen können solle undt möge. alles Bey Vermeydung Unserer schweren ungnad und straff, auch einer nahmhafften pöen Zehn Mark löthiges goldts, welche halb in Unser Cammer, und die andere Helffte mehrbemelten Frantz Jacob Ludwig die übertretter unnachläßlich zu Bezahlen schuldig und verbunden seyn sollen. das mainen Wir ernstlich mit Urkhund dieses Brieffs Versiglet, mit Unserem anhangenden kayserlichen Insiegl, der geben ist in Unserer Statt
Wien den 15ten Decembris Ao. 1706
Joseph
Johann Fr. Freiherr von Sailern
Phil. Lud. Graf von Zinzendorf
Ad Mandatum Sacris Caesaris
Majistatis proprium
J. Edler von Plockhner
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Kaiser Karl VI., der Vater Maria Theresias, hat mit Schreiben vom 10. Juli 1716 das Privileg des Franz Jakob Ludwig auf die beiden Herzogtümer Kärnten und Krain erweitert. |
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